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SFG Förderung für Nahversorger in der Steiermark – Aktion Lebens!Nah

Es ist höchste Zeit, dass Nahversorger bei der Digitalisierung unterstützt werden und die neue SFG Förderung Lebens!Nah hilft hier.
Die Digitalisierung ist auch im Bereich des lokalen Einzelhandels unverzichtbar, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Heutzutage ist eine Online-Präsenz unabdingbar. Zur Veranschaulichung: 2018 haben bereits 60% der Österreicherinnen und Österreicher online eingekauft. Damit zist klar, dass das, was globale Unternehmen bereits praktizieren, auch bald im lokalen Einzelhandel gang und gäbe sein muss: Onlineshops, Onlinebestellungen, Onlinemarketing.

SFG Förderung für Nahversorger für Onlinemarketing

Nutze auch Du die Chancen der Digitalisierung für Deinen Geschäftserfolg. Bringe deine Website auf den neuesten Stand. Wenn du noch keine Website für Dein unternehmen hast, lass Dir eine moderne, ansprechende Seite erstellen. Erreiche damit mehr Kunden. Nutze Social-Media- und Marketingplattformen für die Präsentation Deines Geschäfts. Biete Deinen Kunden die Möglichkeit, elektronisch zu bezahlen und verwalte ihre Quittungen digital.

Für all das und noch mehr. bietet die SFG Förderung für Nahversorger einen 30%igen Zuschuss.

  • Wer wird gefördert und wer nicht?
  • Was kann alles gefördert werden?
  • Wie hoch kann die SFG Förderung ausfallen ?
  • Was gilt es zu beachten?

Auf all das geben wir Dir hier Antworten.


Wer kann die SFG Förderung
für Nahversorger in Anspruch nehmen?

  • Es muss sich um einen Nahversorgungsbetrieb handeln, der Güter oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbietet
  • Mehr als 50% des Umsatzes müssen mit Privatpersonen erwirtschaftet werden
  • Wenn der Betrieb zum Bereich von Gewerbe und Handwert, Einzelhandel oder Dienstleistungen gehört muss es sich um einen Kleinstbetrieb handeln
  • Ist der Betrieb eine Bäckerei, Fleischerei, Konditorei oder ein Lebensmittelhandel mit Vollsortiment muss er ein Kleinbetrieb sein
  • Der Betreib muss seinen Unternehmensstandort in der Steiermark haben

Wer ist von der SFG Förderung
Lebens!Nah ausgeschlossen?

  • Betriebe die nicht zur SFG-Zielgruppe gehören. Das sind z.B. Tourismus-, Gastronomie- und Landwirtschaftsbetriebe. Mehr über die Zielgruppen findest du hier.
  • Handelsunternehmen, die nur über Online-Vertrieb verkaufen und kein stationäres Geschäft betreiben
  • UnternehmerInnen die neben ihrer Sebständigkeit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus nachgehen
  • Privatpersonen

Welche Online-Projekte werden von der SFG Förderung für Nahversorger unterstützt?

Neuerstellung oder Neugestaltung Deiner Website

Du hast noch keine Website für Deinen Nahversorgerbetrieb? Dann wird es höchste Zeit um mit der Digitalisierung anzufangen. Vielleicht ist Deine Website auch schon etwas älter und/oder nicht mobil optimiert. Auch für Maßnahmen der Neugestaltung zur Verbesserung Deines Onlineauftrittes kannst du in den Genuss der SFG Förderung für Nahversorger kommen.

Neuerstellung oder Neugestaltung Deines Online-Shops

Falls du noch keinen Onlineshop hast solltest Du Dich wirklich damit beschäftigen. Es ist kein Hexenwerkzeug sondern einfach eine andere Art Deine Produkte zu vertreiben. Du kannst E-Payment wie Paypal oder Sofortüberweisungen integrieren und so den Kunden Deines Nahversorger Betriebes das online Einkaufserlebnis so angenehm und einfach wie möglich gestalten. Dir bringt das ganz einfach mehr Kunden und zusätzlichen Umsatz. Auch wenn du bereits einen Online-Shop hast und diesem einen neuen Look oder neue Funktionen verpassen willst unterstützt die die SFG Förderung dabei.

Appdesign und App-Programmierung

Eventuell bist du auch schon einen Schritt weiter und hast bereits eine Website sowie einen funktionierenden Onlineshop am Puls der Zeit. Eine App z.B. um mit Deinen Kunden besser in Kontakt zu bleiben und Sie direkt am Handy über Neuigkeiten zu informieren hilft Dir bei der Kundenbindung. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Gemeinschafts-App mit anderen Nahversorgern aus Deiner Region. Der Phantasie sind hierbei keine Grenzen gesetzt und die SFG Förderung hilft Dir finanziell bei der Umsetzung deiner Ideen.

Produktion und Schaltung von Webvideos

Um heutzutage mit Videos Erfolge im Marketing und damit schlussendlich im Verkauf zu erzielen brauchst du kein großes Filmstudio mehr. Du musst auch keine teuren Werbezeiten im Fernsehen oder Kino dafür buchen. Videos sind der Trend im Onlinemarketing. Ein kurzes knackiges Image-Video für deine Website gibt dieser einen besonderen Touch. Verschiedene informative Clips die Deinen Kunden einen echten Nutzen bringen sind wertvolle Inhalte für deine Social Media Kanäle. Erklärvideos im handgezeichneten Cartoon-Look können Deinen Kunden den Nutzen, die Funktion oder die Wirkung deiner Angebote besser näher bringen als elendslange Texte. Auch hierfür bietet Dir die SFG Förderung wichtige finanzielle Unterstützung.

Suchmaschinenoptimierung

Du hast bestimmt schonmal von SEO gehört. Dahinter verbirgt sich die sogenannte Suchmaschinenoptimierung. Also jene Maßnahmen, die dazu führen, dass du im Netz auch wirklich gefunden wirst. Ein Beispiel wäre, du führst einen Weinshop in Kapfenberg. Nun möchtest du natürlich, wenn jemand nach „Wein kaufen Kapfenberg“ sucht gleich auf der ersten Seite der Suchergebnisse erscheinen. Um eine Website so SEO-technisch gut zu positionieren braucht es professionelle Umsetzung bzw. Unterstützung und auch diese wird von der SFG Förderung gefördert.

Social-Media-Kampagnen

Social Media Kampagnen müssen, wenn Sie erfolgreich sein sollen, gut geplant und professionell umgesetzt werden. Dazu gehört regelmäßiges Posting. Ein professionelles Aussehen der einzelnen Posts der zum Look deines Unternehmens passt ist ebenso wichtig. Vor allem sollen Posts nicht nur simple Fotos mit Infos sein, sondern deinen Kunden auch wirklich Nutzen stiften. Am besten funktioniert auch hier die Unterstützung durch professionelle Agenturen. Diese Maßnahme wird von der SFG Förderung ebenso gefördert.

Erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen

Das Internet bietet eine Vielzahl von Vermarktungsplattformen, auch Marktplätze genannt. Im Idealfall solltest du auf Marktplätzen die zu deinem Angebot passen vertreten sein um so noch mehr Kunden zu erreichen. Die SFG Förderung für Nahversorger unterstützt hier einmal je Plattform die erstmalige Präsenz auf ebendieser.

Wie hoch ist die SFG Förderung?

Die Förderquote der SFG Förderung für Nahversorger Lebens!Nah beträgt 30% Basisförderung. Dabei ist die maximale Förderung mit € 1.500,00 begrenzt.
Dein Onlinemarkting-Projekt muss ein anrechenbares Volumen von mindestens € 3.000 aufweisen. Die maximalen anrechenbaren Kosten betragen € 5.000,00.

Was gilt es bei der SFG Förderung allgemein zu beachten?

  • Der Förderungsantrag für die SFG Förderung muss VOR Projektbeginn eingereicht werden. Es können nur Kosten gefördert werden die NACH dem Einlangen des Antrags bei der SFG enststehen
  • Der Anrechnungsstichtag ist der Tag and dem der Förderungsantrag eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn die Förderzusage erst später erfolgt.
  • Die Förderung für Online-Marketing-Projekte kann nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen wreden.
  • Ausbezahlt wird die Förderung erst nach Projektende
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